Dahl/Lichtenau
(Quelle:WESTFALEN-BLATT)
Ein Schwarzstorchpaar hat in einem Horst in Dahl erfolgreich gebrütet. Der Nachwuchs ist flügge. Der Kreis Paderborn hat wegen des besetzten Horstes und der Flugrouten der Schwarzstörche vier Windräder in Lichtenau zeitweise still gelegt.
Kreis Paderborn ordnet zeitweise Stilllegung von vier Anlagen an
Von Sebastian Schwake
Ein in Dahl brütendes Schwarzstorchenpaar bremst in Lichtenau vier Windräder aus. Der Kreis hat der Betreiberfirma eine vorübergehende Teilzeitstilllegung auferlegt. Dagegen klagt die Planungsgesellschaft Hassel vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Minden.
Der Kreis Paderborn hat vier Windräder im Windpark Hassel bereits am 6. Juni vorübergehend stillgelegt. Die Räder dürfen nur zu bestimmten Zeiten angeschaltet werden. Gegen die so genannte Ordnungsverfügung des Kreises Paderborn sind in Minden ein Eilantrag (1L1155/16) und eine Klage (1K2812/16) anhängig. Das bestätigte auf Anfrage Pressesprecher Dr. Hans-Jörg Korte vom Verwaltungsgericht. Einen Termin für die Hauptverhandlung gebe es noch nicht.
»Wir haben die Ordnungsverfügung am 6. Juni zum Schutz des Schwarzstorches erlassen«, sagt Kreis-Pressesprecherin Michaela Pitz. Der Kreis hatte zuvor ein Gutachterbüro aus Bielefeld beauftragt, die Flugrouten des Schwarzstorchenpaares zu überprüfen. Nach Ergebnissen von Dr. Günter Bockwinkel hat das Paar, das erfolgreich gebrütet hat, seinen Horst in Dahl und fliegt zur Nahrungssuche Richtung Süden. Die Flugrouten führen durch den Windpark Hassel, wo neue Windräder errichtet worden sind. Vier dort stehende Windkraftanlagen sind von der vorübergehenden Teilzeitstilllegung betroffen. Drei der Räder seien bereits in Betrieb, das vierte befinde sich noch im Bau. Die Verordnung erlaubt der Betreiberfirma, die Windräder in den Monaten Juni bis September jeweils ein paar Stunden lang am Tag einzuschalten – überwiegend nachts, wenn das Schwarzstorchenpaar ruht. Die Anordnung des Kreises ist zunächst bis zum 30. September terminiert.
Die Planungsgesellschaft Hassel kann die Windräder im August zwischen 22.30 und 4 Uhr anschalten. Im September dürfen sich die Windräder von 21.30 bis 5 Uhr drehen. Im Juni und Juli, als das Storchenpaar brütete, standen die Räder fast 20 Stunden täglich still – von 3.30 in der Nacht bis 23 Uhr am Abend.
In den Streit zwischen dem Kreis als Genehmigungsbehörde und der Betreiberfirma hat sich das NRW-Umweltministerium eingeschaltet. Eine von der Staatskanzlei im Ministerium angesiedelte »Task Force Windkraft«, die sich um die Förderung erneuerbarer Energien kümmert und versucht, Hemmnisse abzubauen, die in der politischen Diskussion gegen den Ausbau entstanden sind, habe sich in dieser Woche den Horst in Dahl angeschaut.
Ausfindig gemacht hat das im Horst in Dahl brütende Schwarzstorchenpaar die Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) im Bürener Land. »Neben dem Kreis Paderborn haben wir als GfN damals auch umgehend das Forstamt Hochstift als Waldbesitzer informiert und den sofortigen Prozessschutz beantragt«, erinnert sich deren Vorsitzender Hubertus Nolte. Er wertet den Besuch der Task-Force als weiteren Erfolg: »Damit ist dieses Thema auch in Düsseldorf angekommen.«
»Sollte das Schwarzstorchenpaar schon früher in sein Winterquartier fliegen und den Horst in Dahl verlassen, kann die Ordnungsverfügung schon vor dem 30. September aufgehoben werden«, kündigte Kreis-Pressesprecherin Michaela Pitz an.
Schwarzstorche sind kleiner und seltener als weiße Adebare. Nach Angaben des BUND gibt es in Deutschland etwa 380 brütende Schwarzstorchenpaare.
Fotos: Dr. Günter Bockwinkel